Bleaching
Prophylaxe
Vollkeramik (Cerec)

Prophylaxe

... ist der Begriff für alle Maßnahmen,
die der Vorbeugung von Zahn- oder Zahnbetterkrankungen dienen.

Durch effektive Mundhygiene und professionelle Zahnreinigungen kann Erkrankungen
der Zähne (Karies) und des Zahnhalteapparates (Gingivitis, Parodontitis) vorgebeugt werden.
Damit wird Zahnersatz jeglicher Art nicht notwendig oder wenn bereits vorhanden, so kann er länger erhalten werden. Daher ist die Prophylaxe ein wichtiges Prinzip unserer Praxis. Wir beraten Sie gern.

Ein strahlendes, weißes Lächeln ist kein unerfüllbarer Wunsch





Tee-, Kaffee- und Raucherbeläge sehen nicht nur unästhetisch aus. Sie stellen vielmehr eine raue Oberfläche dar, an der Bakterien viel leichter haften können. Die Entfernung solcher Beläge ist daher nicht nur eine ästhetische Frage, sondern auch ein Beitrag zum Schutz vor Karies und Parodontitis.


Prophylaxemaßnahmen für Erwachsene umfassen:

die Entfernung von Zahnstein mit Ultraschall und Handinstrumenten
Entfernung von weichen Belägen, Tee-, Kaffee- und Raucherbelägen
instrumentelle Bearbeitung der klinisch erreichbaren Wurzeloberflächen,
Feinreinigung mit dem Pulverstrahlgerät (Airflow, oberflächliche Verfärbungen werden von den Zähnen gesprüht, schmeckt angenehm nach Zitrone)
lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Qualität
des Zahnschmelzes und des Wurzelzements
Politur vorhandener Füllungen
Beratung über die richtige Zahnpflege, Ernährung
und weiterer Prophylaxemaßnahmen
Einschätzung Ihres individuellen Karies- und Parodontitisrisikos
Zahnpflege nach Implantatversorgungen und Parodontitistherapie
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt jedoch nur die Entfernung der harten Beläge. Für weitergehende Bemühungen zur Vorbeugung von Karies und Parodontose ist ein Eigenanteil zu leisten.



Prophylaxemaßnahmen für Kinder umfassen:

Beratung und Motivation in der Zahnpflege
Üben einer optimalen Zahnputzmethode
Überprüfung des Zahnpflegeerfolges
Fluoridierung der Zähne
Ernährungsberatung
Einschätzung des individuellen Kariesrisikos
Versieglung von Fissuren der bleibenden Backenzähne (Molaren)
Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren werden diese Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für Kinder unter 6 Jahren sind Frühuntersuchungen möglich.



Abb.: Versieglung eines ersten Molaren




Perfektion ist machbar und beginnt mit Prophylaxe

Ein Strahlendes Lächeln Für Ihre Zähne sind vor allem Sie selbst verantwortlich. Wir helfen fachkompetent bei der Prophylaxe.





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